Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – Was ist erlaubt?

Viele Hausbesitzer träumen von einer stilvollen Terrassenüberdachung – als Schutz vor Sonne, Regen oder Schnee und als Erweiterung des Wohnraums. Doch vor der Umsetzung stellt sich eine zentrale Frage: Benötige ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung?

In diesem Ratgeber erfährst du, wann du eine Genehmigung brauchst, was auch ohne Baugenehmigung erlaubt ist und welche Regeln in Deutschland gelten – inklusive praktischer Tipps für Planung und Umsetzung.


1. Warum das Thema Baugenehmigung so wichtig ist

Eine Terrassenüberdachung ist baurechtlich gesehen eine bauliche Veränderung am Gebäude oder Grundstück. Wird sie ohne Genehmigung errichtet – obwohl sie genehmigungspflichtig ist – kann das gravierende Folgen haben:

  • Rückbau auf eigene Kosten
  • Bußgelder
  • Ärger mit Nachbarn oder dem Bauamt
  • Probleme beim Verkauf oder bei der Versicherung

Fazit: Lieber vorher informieren und rechtskonform bauen, statt später teuer nachzubessern.


2. Gibt es eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung?

Ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen.

In vielen Bundesländern gelten sogenannte genehmigungsfreie Bauvorhaben, sofern bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden. Diese Kriterien unterscheiden sich je nach Bundesland, daher solltest du dich unbedingt bei deiner örtlichen Baubehörde oder Gemeinde informieren.


3. Die wichtigsten Voraussetzungen für genehmigungsfreie Terrassenüberdachungen

Zwar gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern, aber typische Anforderungen sind:

a) Maximale Größe

  • Meist genehmigungsfrei bis 30 m² Grundfläche
  • Manche Länder erlauben auch bis 40–50 m², wenn bestimmte Abstände eingehalten werden

b) Tiefe (Ausladung)

  • Oft maximal 3 Meter, z. B. in Nordrhein-Westfalen

c) Abstand zur Grundstücksgrenze

  • Meist muss ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grenze eingehalten werden
  • Bei geringeren Abständen ist eine Zustimmung des Nachbarn oder eine Baugenehmigung notwendig

d) Offene Bauweise

  • Überdachungen ohne Seitenwände sind eher genehmigungsfrei
  • Werden Seitenwände oder Schiebeelemente verbaut, kann das zur Genehmigungspflicht führen

4. Unterschiede je nach Bundesland (Beispiele)

Niedersachsen

  • Genehmigungsfrei bis 30 m² und 3 m Tiefe
  • Abstand zur Grundstücksgrenze: 3 m

Nordrhein-Westfalen

  • Genehmigungsfrei bis 30 m²
  • Muss „im Zusammenhang mit einem Wohngebäude“ stehen

Bayern

  • In vielen Fällen genehmigungsfrei bis 30 m², aber Bauanzeige kann notwendig sein

⚠️ Berlin / Hamburg

  • In städtischen Gebieten oft strenger geregelt
  • Teils generell genehmigungspflichtig

Wichtig: Kommunale Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen (z. B. bei Reihenhäusern oder in Neubaugebieten) können strengere Regeln enthalten!


5. Was tun, wenn eine Genehmigung notwendig ist?

Wenn deine geplante Überdachung die zulässigen Werte überschreitet oder Seitenwände enthalten soll, brauchst du eine Baugenehmigung. Dafür nötig sind in der Regel:

  • Bauzeichnung / Plan (inkl. Grundriss, Seitenansicht, Lageplan)
  • Statiknachweis
  • Antrag auf Baugenehmigung (bei der Gemeinde oder online je nach Bundesland)

Viele Fachbetriebe oder Hersteller bieten diesen Service komplett mit an oder übernehmen ihn auf Wunsch gegen Aufpreis.


6. Was passiert bei einem Verstoß?

Wer eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichtet, riskiert:

  • Nachträglichen Rückbau durch das Bauamt
  • Verwaltungsstrafen oder Bußgelder
  • Einschränkungen bei Hausverkauf oder Versicherung

Auch nach Jahren können diese Probleme auftreten, z. B. bei einem Eigentümerwechsel. Deshalb: Vorher prüfen, dann bauen!


7. Tipps für die genehmigungsfreie Planung

Wenn du eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung realisieren möchtest, beachte folgende Tipps:

✅ 1. Klein, aber durchdacht bauen

Halte dich an die Maximalmaße, nutze die Fläche clever – z. B. mit einer Markise oder mobilen Seitenteilen statt fester Wände.

✅ 2. Abstand einhalten

3 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten – das erspart Nachbarschaftsstreit und Genehmigungen.

✅ 3. Dokumentation bereithalten

Halte Zeichnungen und Angebote bereit, um im Fall einer Kontrolle nachweisen zu können, dass du im rechtlichen Rahmen gebaut hast.

✅ 4. Nachbarn einbeziehen

Auch wenn keine Zustimmung nötig ist: Frühzeitige Kommunikation vermeidet spätere Konflikte.

✅ 5. Regionale Anbieter nutzen

Fachbetriebe aus deiner Region kennen die örtlichen Vorschriften genau und können dich rechtssicher beraten.


8. Alternativen zur Baugenehmigung

Wenn eine Genehmigung nötig, aber aufwendig ist, gibt es kluge Alternativen:

  • Markisen oder Sonnensegel statt fester Überdachung
  • Pavillons oder mobile Dächer, die nicht dauerhaft befestigt sind
  • Teilweise Überdachung (z. B. 3×3 m) statt kompletter Terrassenabdeckung

Diese Lösungen bieten oft genug Schutz und sind fast immer genehmigungsfrei.


9. Fazit: Genehmigungsfrei ist möglich – aber nicht immer

Ob du deine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichten kannst, hängt von vielen Faktoren ab: Größe, Abstand, Bauweise und deinem Bundesland.

Unser Tipp: Nutze vor dem Bau den kostenlosen Beratungsservice eines regionalen Fachbetriebs. So bist du auf der sicheren Seite – und musst dir keine Sorgen um Vorschriften oder Rückbau machen.


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